Straffälligkeit
Neustart nach der Straftat
Eine Straftat hat oft weitreichende Folgen – Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder Vorstrafen erschweren den Alltag erheblich. Vielleicht haben Sie selbst eine Strafe verbüßt oder begleiten eine nahestehende Person, die davon betroffen ist. Mit der richtigen Unterstützung können Sie zurück in den Alltag finden.
Anzeichen, dass Unterstützung sinnvoll ist
- Schwierigkeiten bei der Jobsuche: Wenn Vorstrafen oder Lücken im Lebenslauf die Bewerbung erschweren.
- Probleme bei der Wohnraumsuche: Wenn es schwerfällt, nach der Haft eine Wohnung zu finden.
- Belastung der Familienbeziehungen: Wenn die Haftzeit zu Konflikten mit Partner:innen, Kindern oder Eltern führt.
- Unklarheit über Sozialleistungen: Wenn nach der Haftzeit Fragen zu Bürgergeld, Wohngeld oder Eingliederungshilfen bestehen.
- Rückfallgefahr oder Orientierungslosigkeit: Wenn die Gefahr besteht, wieder straffällig zu werden, weil Perspektiven fehlen.
Unterstützung finden: Wo gibt es Hilfe?
- Straffälligenhilfe und Resozialisierungsdienste: Diese Beratungsstellen begleiten straffällige Menschen bei der Rückkehr in den Alltag – mit Fokus auf Arbeit, Wohnen und soziale Absicherung.
- Sozialberatungsstellen: Sie beraten zu Sozialleistungen, wie Bürgergeld, Wohngeld oder Eingliederungshilfen, die nach der Haftzeit beantragt werden können.
- Beratungsstellen für Angehörige von Inhaftierten: Angehörige von Inhaftierten können in Familienberatungsstellen Unterstützung erhalten – bei emotionaler Belastung und bei Fragen zur familiären Situation.
- Wohnungslosenhilfe: Wenn nach der Haftzeit kein fester Wohnsitz vorhanden ist, bietet die Wohnungslosenhilfe Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft.
Häufig gestellte Fragen zur Hilfe bei Straffälligkeit
Viele ehemalige Häftlinge haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Beratungseinrichtungen wie die Straffälligenhilfe oder Wohnungslosenhilfe können dabei helfen. Sie unterstützen bei der Suche nach Wohnraum, begleiten Gespräche mit Vermieter:innen und helfen bei der Beantragung von Mietkautionen oder Wohngeld.
Ja, nach der Haft haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie keine eigene finanzielle Absicherung haben. Eine Sozialberatungsstelle oder die Straffälligenhilfe kann Sie bei der Beantragung unterstützen. Sie erfahren, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Menschen mit Vorstrafen können oft schwerer eine Arbeit finden. Jobcenter und Arbeitsagenturen bieten spezielle Programme zur Wiedereingliederung. Straffälligenhilfen und Resozialisierungsdienste begleiten Sie bei der Arbeitssuche, helfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und vermitteln Jobangebote.
Lassen Sie sich jetzt beraten!
Ein Neustart ist möglich – auch nach einer Straftat. Beratungsstellen, Straffälligenhilfen und soziale Dienste helfen Ihnen, Arbeit, Wohnraum und finanzielle Sicherheit zu finden. Holen Sie sich Unterstützung.