Alter und Pflegebedürftigkeit
Herausforderungen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
Während manche Menschen bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, brauchen andere früher oder später Unterstützung. Ob Hilfe im Haushalt, medizinische Versorgung oder die Entscheidung über eine Pflegeeinrichtung – jede Situation ist individuell. Für ältere Menschen selbst, aber auch für Angehörige, können diese Veränderungen herausfordernd sein.
Veränderungen im Alltag
- Verlust der Selbstständigkeit: Einschränkungen in der Mobilität oder der körperlichen Kraft können die Selbstständigkeit beeinträchtigen.
- Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen oder Putzen fällt schwerer und kann zunehmend zur Belastung werden.
- Digitale Hürden: Für viele ältere Menschen sind digitale Angebote oder die Nutzung von Smartphones und Computern ungewohnt.
Gesundheitliche und pflegerische Herausforderungen
- Körperliche Einschränkungen: Sehkraft, Hörvermögen oder Beweglichkeit können nachlassen, was die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert.
- Pflegebedarf: Nach einem Unfall, einer Krankheit oder durch altersbedingte Gebrechen kann eine pflegerische Versorgung notwendig werden.
- Psychische Belastungen: Einsamkeit, das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, oder der Verlust von Partner:innen und Freund:innen können die seelische Gesundheit belasten.
Erste Schritte, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten
Bereits kleine Wohnraumanpassungen, wie das Anbringen von Haltegriffen im Bad, erleichtern alltägliche Bewegungen und verringern das Risiko von Stürzen. Zusätzlich können Rollatoren, Gehhilfen oder technische Notrufsysteme den Alltag sicherer machen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist eine feste Tagesstruktur, die Orientierung gibt und die Eigenständigkeit fördert. Ein geregelter Tagesablauf schafft Klarheit und gibt dem Tag eine sinnvolle Gliederung, was vor allem bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen hilfreich sein kann.
Unterstützung finden: Wo gibt es Hilfe?
Beratungs- und Betreuungsangebote
- Pflegestützpunkte: Diese Anlaufstellen bieten kostenlose Beratung zur Pflegebedürftigkeit, zur Antragstellung und zu passenden Leistungen.
- Pflegeberatung der Krankenkassen: Jede Krankenkasse ist verpflichtet, eine Pflegeberatung anzubieten. Diese hilft bei der Organisation der Pflege und informiert über finanzielle Unterstützung.
- Seniorenberatungsstellen: Diese Stellen beraten ältere Menschen zu Themen wie Wohnen, Freizeitangebote oder digitale Teilhabe.
Praktische Entlastungsangebote
- Ambulante Pflegedienste: Sie übernehmen die tägliche Pflege direkt zu Hause.
- Tages- und Nachtpflege: Pflegeeinrichtungen betreuen Pflegebedürftige stundenweise, damit Angehörige entlastet werden.
- Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlichem Pflegebedarf kann die Kurzzeitpflege überbrücken.
Finanzielle Unterstützung
- Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder privat organisierten Personen gepflegt werden, erhalten Pflegegeld.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: Die Pflegekasse unterstützt den Umbau der Wohnung (z. B. den Einbau eines Treppenlifts) finanziell.
- Entlastungsbetrag: Dieser Betrag (bis zu 125 Euro monatlich) kann für Entlastungsangebote wie Betreuungsdienste oder Haushaltshilfen verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen zu Alter und Pflegebedürftigkeit
Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt. Dafür muss bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) prüft die Selbstständigkeit der betroffenen Person und teilt sie in einen der fünf Pflegegrade ein. Je nach Pflegegrad erhalten Sie finanzielle Leistungen für Pflegehilfen, ambulante Pflegedienste oder Pflegegeld. Eine Pflegeberatungsstelle hilft bei der Antragsstellung und erklärt, welche Unterlagen benötigt werden.
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr leistbar ist, gibt es mehrere Alternativen. Dazu gehören Tagespflege, Kurzzeitpflege oder der Umzug in ein Pflegeheim. In der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen den Tag in einer Einrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige entlastet werden müssen. Wenn die Pflege dauerhaft nicht mehr zu Hause möglich ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich sein. Pflegeberatungsstellen unterstützen dabei, die passende Lösung zu finden, und helfen bei der Antragstellung für finanzielle Unterstützung.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Hilfen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, die das Geld an die pflegende Person weitergeben kann. Für berufstätige Angehörige gibt es die Möglichkeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit zu beantragen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. In dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz, und bei akuten Pflegefällen kann bis zu 10 Tage bezahlte Auszeit genommen werden. Zudem können pflegende Angehörige bei der Rentenversicherung abgesichert werden, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig pflegen. Beratungsstellen und Pflegekassen informieren über die genauen Ansprüche und helfen bei der Antragstellung.